AGB
1. Geltungsbereich
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil des Auftragsverhältnisses zwischen der Vertragspartnerin der ikigai communication gmbh (nachfolgend: Kunde/Kundin) und der ikigai communication gmbh (nachfolgend studio ikigai).
- Sofern keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die hier genannten Bestimmungen für sämtliche von studio ikigai angebotenen Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend: Werke).
- Änderungen und Ergänzungen zu vertraglichen Vereinbarungen sowie zu den vorliegenden AGB bedürfen der schriftlichen Form. Die AGB des Kunden / der Kundin werden nur dann Bestandteil, wenn studio ikigai dem schriftlich zugestimmt hat.
- Falls für ein Angebot von studio ikigai andere Vereinbarungen als die AGB gelten sollen, so wird dies im Angebot kommuniziert.
2. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
- Mit Akzeptieren der Offerte durch den Kunden / die Kundin gilt der Auftrag als erteilt.
- Wird der erteilte Auftrag durch den Kunden reduziert oder annulliert, hat studio ikigai Anspruch auf das Honorar gemäss Ziffer 5 (pro rata temporis). Darüber hinaus hat der Kunde / die Kundin von studio ikigai bei Rücktritt für folgende Leistungen aufzukommen:
a. Mindestens 25% des vereinbarten Projektvolumens.
b. Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten.
c. Wiedergutmachung für alle sich aus der Reduktion, resp. Annullation ergebenden Schäden.
Zudem darf studio ikigai die geleistete Arbeit bei Annullation anderweitig verwenden. - Verletzt der Kunde / die Kundin die Vereinbarung des Auftrags trotz Abmahnung, kann studio ikigai den Auftrag frist- und entschädigungslos auflösen; dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde / die Kundin die Zahlungsbedingungen nicht vertragsgemäss einhält.
3. Rechte und Pflichten des Kunden / der Kundin
- Der Kunde / die Kundin darf ohne Zustimmung von studio ikigai keine Änderungen an den durch studio ikigai hergestellten Werken vornehmen.
- Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter darf studio ikigai ohne ausdrücklichen Hinweis des Kunden / der Kundin davon ausgehen, dass die Berechtigung des Kunden / der Kundin an deren Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, verpflichtet sich der Kunde / die Kundin, studio ikigai diesbezüglich schadlos zu halten.
- Der Kunde / die Kundin stellt studio ikigai die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Mittel, insbesondere Unterlagen und personelle Ressourcen innerhalb der vereinbarten Frist zur Verfügung.
- Der Kunde / die Kundin darf seine / ihre Rechte und Pflichten aus dem Auftrag mit studio ikigai nur mit vorgängiger Genehmigung von studio ikigai an Dritte übertragen.
4. REchte und Pflichten von Studio ikigai
- studio ikigai verpflichtet sich, den ihm übertragenen Auftrag sorgfältig, gewissenhaft, termingerecht und verantwortungsbewusst zu erledigen. Es gelten für die geschuldete Sorgfalt die Regeln des Auftrages gemäss Art 394 ff. Obligationenrecht (OR).
- studio ikigai verpflichtet sich, die ihm anvertrauten oder die für den Kunden / die Kundin erarbeiteten Informationen vertraulich zu behandeln.
- studio ikigai ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm hergestellten Werken in einer von ihm festgelegten und vom Kunden / der Kundin akzeptierten Form zu bezeichnen. Zudem kann studio ikigai sämtliche hergestellten Werke für eigene Werbe- und Dokumentationszwecke verwenden.
- Von allen an studio ikigai übergebenen Daten hat der Kunde / die Kundin vor der Übergabe an studio ikigai Sicherheitskopien anzufertigen.
- Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, die ihm / ihr vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente wie Andrucke, Proofs, Dateien oder Videos von studio ikigai auf Fehler zu prüfen und diese mit allfälligen Korrekturanweisungen zu versehen und innerhalb der vereinbarten Frist zu retournieren. studio ikigai haftet nicht für vom Kunden / der Kundin übersehene Fehler. Von telefonisch aufgegebenen Korrekturen kann keine Rechtswirkung abgeleitet werden. Wird vereinbarungsgemäss auf Kontroll- und Prüfdokumente verzichtet, so trägt der Kunde / die Kundin das volle Risiko.
- studio ikigai ist im Rahmen des Auftrages berechtigt, für Entwurfsarbeiten sowie zur Umsetzung und Reproduktion des Auftrages, Dritte beizuziehen.
- studio ikigai verpflichtet sich, Foto- und Videomaterial für die Dauer von zwei Jahren nach Fertigstellung resp. Ablieferung kostenlos aufzubewahren. Darüber hinaus ist studio ikigai ohne anderslautende Vereinbarung mit dem Kunden von einer längeren Aufbewahrungsfrist befreit. Sollen die Werke länger durch studio ikigai aufbewahrt werden, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und zu entgelten.
- Die Originalvorlagen (z.B. Reinzeichnungen, elektronische Daten, Illustrationen, Entwürfe, Rohdaten, Footage) verbleiben im Eigentum von studio ikigai und werden dem Kunden / der Kundin für die vertragliche Nutzung nur zur Verfügung gestellt. Die Originalvorlagen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, studio ikigai nach Beendigung der vertraglichen Nutzung zurück zu geben.
5. Honorar
- Sind keine Pauschalbeträge vereinbart worden, so richtet sich das Honorar von studio ikigai nach dem effektiven Zeitaufwand und ist mit dem definierten Stundensatz von studio ikigai zu entschädigen.
- Wurde kein Pauschalbetrag vereinbart, sind Abweichungen von 10% des offerierten Betrags vorbehalten. studio ikigai warnt frühzeitig vor einer Überschreitung der Offerte von mehr als 10%, falls diese absehbar ist.
- Notwendiger Mehraufwand aufgrund geänderter Vorgaben oder zu spät gelieferten Daten des Kunden / der Kundin, wird diesem / dieser durch studio ikigai so schnell wie möglich bekannt gegeben und auf Wunsch des Kunden / der Kundin gesondert ausgewiesen.
- Die Bestimmungen zum Honorar gelten für alle Angebote von studio ikigai, sofern kein anderer Stundensatz oder keine andere Pauschale vereinbart wurde.
- Bei einer allfälligen Zweit- oder Mehrnutzung des Werkes hat der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Zuschläge zum Grundhonorar zu entrichten, die mit studio ikigai im Vorfeld zu vereinbaren sind.
- Nachträgliche Änderungen am Werk sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich mit in Ziffer 5.1 verwiesenen Stundensatz berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung am Ende des Auftrags und ist innert 30 Tagen ohne Abzüge zu begleichen.
- Bei grossen Aufträgen mit hohem Zeitaufwand hat studio ikigai Anspruch auf entsprechende Akontozahlungen.
- Zahlungen haben per Überweisung auf ein von studio ikigai anzugebendes Konto in der Schweiz zu erfolgen. Es werden keine Zahlungen mit Schecks oder Wechseln akzeptiert.
- Verzugszins kann verrechnet werden, alsbald der Kunde / die Kundin eine schriftliche Mahnung, auch auf elektronischem Wege (E-Mail), erhalten hat.
- Die Höhe des Verzugszinssatzes beträgt 10 Prozent des Projektvolumens.
7. Haftung
- studio ikigai verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vertraglichen Leistungen.
- Werden die von studio ikigai hergestellten Werke nicht innert 7 Tagen ab Abgabe an den Kunden / die Kundin bemängelt, so gelten sie als einwandfrei genehmigt.
- studio ikigai haftet nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit. Die Haftung durch studio ikigai ist für indirekte Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinne) sowie für Leistungen von beigezogenen Dritten ausgeschlossen. Bei Verschulden beigezogener Dritter werden die Gewährleistungsansprüche von studio ikigai gegenüber diesen an den Kunden / die Kundin abgetreten.
- studio ikigai ist nicht haftbar bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden / der Kundin oder bei Unterbrechung oder sonstiger Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten, sofern studio ikigai kein Verschulden trifft.
- Der Kunde / die Kundin haftet für Vertragsverletzungen von seiner / ihrer Seite, wenn er / sie nicht beweisen kann, dass ihn / sie kein Verschulden trifft.
- Kann eine der Parteien trotz aller Sorgfalt aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt wie Naturereignissen, kriegerischen Ereignissen, Streik oder unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, werden die Vertragserfüllung oder der Termin der Vertragserfüllung dem eintretenden Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
- Für Rechtsmängel des Werkes haftet studio ikigai nur insoweit, als sie die vertragsgemässe Verwendung des Werkes stören oder vereiteln.
- Wird ein versteckter Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung studio ikigai angezeigt, entfallen die Gewährleistungsansprüche.
- Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Tonwert, Passgenauigkeit und Qualität bleiben vorbehalten. Auch für Probleme, die in Zusammenhang mit Internetverbindung oder Serverleistungen entstehen, haftet studio ikigai nicht.
8. Rechte
- Urheberrechte
Die Urheberrechte der durch studio ikigai geschaffenen Werke (inkl. Konzepte, Skizzen, Entwürfe und Rohmaterial) verbleiben bei studio ikigai. Die sich aus dem Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 ergebenden Rechte können ausschliesslich durch studio ikigai ausgeübt werden. - Nutzungsrechte
Der Umfang der erlaubten Nutzung des Kunden / der Kundin an den durch studio ikigai geschaffenen Werken richten sich nach dem zwischen dem Kunden / der Kundin und studio ikigai abgeschlossenen Auftrag. Die von studio ikigai geschaffenen Werke dürfen ausschliesslich im Rahmen der im Auftrag vereinbarten Nutzung verwendet werden. - Wenn nichts anderes vereinbart wurde, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung der durch studio ikigai geschaffenen Werke durch den Kunden ausschliesslich auf die durch den Auftrag definierte einmalige Nutzung.
- Für jede weitere, ausserhalb des Auftrages liegende Nutzung hat der Kunde / die Kundin die Erlaubnis von studio ikigai einzuholen und entsprechend der Honorarvereinbarungen zu entgelten.
- Offene Daten bleiben im Besitz von studio ikigai. studio ikigai ist niemals verpflichtet, offene Produktionsdaten an den Kunden herauszugeben. Diese Rohdaten sind urhebergeschütztes Eigentum der Agentur und enthalten empfindliche Informationen, Herangehensweisen und Quellcodes, die nicht für Marktbegleiter bestimmt sind.
9. Übrige Bestimmungen
- Gerichtsstand ist Bern
- Teilungültigkeit
Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Ungültigkeit oder unwirksame Bedingung ist vielmehr dann in einer Weise zu ergänzen oder durch eine entsprechende Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. - Anwendbares Recht Für das Auftragsverhältnis zwischen studio ikigai und dem Kunden ist einzig Schweizerisches Recht anwendbar. Soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die speziellen Vereinbarungen in der Auftragserteilung nichts Abweichendes regeln, so gelten die Bestimmungen des Schweizerischen OR. Es sind die Bestimmungen des einfachen Auftrags gemäss Art. 394 ff. OR anwendbar.
Hast du eine Idee für ein multimediales Projekt?
Anfrage senden